Branche

Straßenbau: von der Ausschreibung zur geprüften Rechnung

Öffentliche Auftraggeber, GAEB-Leistungsverzeichnisse, Aufmaß bei Wind und Wetter – und am Ende eine Rechnung, die jede Menge belegen muss.

  • GAEB DA XMLX81 – X84
  • REB 23.003Massenermittlung
  • EN 16931XRechnung · ZUGFeRD
  • RSA 21Verkehrszeichenpläne
  • DSGVOAV-Vertrag
  • Hostingin Deutschland

Aufmaß und Abrechnung

Was auf der Straße gemessen wird – und was das Amt prüft

Im Straßenbau entstehen die Mengen draußen: Länge, Fläche, Stationen. Aufgeschrieben werden sie auf einem Zettel, der Regen abbekommt und trotzdem der Nachweis bleibt.

1Das Aufmaß von der Straße
Handschriftlich ausgefüllter Aufmaßzettel mit 3 Positionen, 3 davon mit RechenwegAUFMASSBLATTBauvorhabenDatumBlattPos.-Nr.LeistungBerechnungMengeAufgenommenUnterschrift

Stationen, Breiten, Flächen – mit Kugelschreiber.

2Die geprüfte Position
Aus dem Aufmaßblatt gelesene Straßenbaupositionen
PositionLeistungMenge
01.02.0030Asphaltdeckschicht abfräsen, 4 cm128,50 m²
01.02.0040Bituminöse Tragschicht einbauen96,00 m²
01.03.0020Frostschutzschicht liefern und einbauen42,80 m³

Aufmaß nach REB 23.003

Die Formel bleibt sichtbar. Bei einer Prüfung zeigen Sie nicht nur die Menge, sondern wie sie entstanden ist.

Der Ablauf

Vier Schritte, die im Straßenbau immer gleich sind

  1. 1GAEB-LV einlesen

    Levora – eingelesene Straßenbau-Leistungsverzeichnisse

    Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung wird zum Positionsstamm.

  2. 2Bepreisen und anbieten

    Levora – Positionen mit Einheitspreisen für ein Straßenbau-LV

    Einheitspreise hinterlegen, Angebot im geforderten Format zurückgeben.

  3. 3Aufmaß erfassen

    Levora – Prüfung der aus dem Aufmaßblatt gelesenen Mengen

    Zettel abfotografieren, Mengen prüfen, an die Position hängen.

  4. 4XRechnung stellen

    Levora – Rechnungsstellung an ein Straßenbauamt

    Mit Leitweg-ID an das Amt, aus denselben geprüften Positionen.

Typisch Straßenbau

Woran es in der Abrechnung hängt

  • Das Aufmaß entsteht draußen, die Abrechnung drinnen – dazwischen liegt das Abtippen
  • Mengen nach REB 23.003 müssen nachvollziehbar gerechnet sein, nicht nur richtig
  • Öffentliche Auftraggeber prüfen die Kette: Position, Aufmaß, Nachweis
  • Bei Rahmenverträgen kommt die Zuordnung zum Abruf dazu
  • Die XRechnung fällt durch, wenn ein Pflichtfeld oder die Leitweg-ID fehlt

Häufige Fragen

Fragen aus dem Straßenbau

Rechnet Levora nach REB 23.003?

Ja, formelgebunden – inklusive Stationsaufmaß. Wichtiger als das Ergebnis ist dabei der Rechenweg: Er bleibt sichtbar, damit bei einer Prüfung nachvollziehbar ist, wie eine Menge zustande kam. Der Austausch über DA11 und X31 ist möglich.

Muss der Kolonnenführer etwas anderes machen als bisher?

Nein. Er misst und schreibt wie bisher auf Papier. Neu ist nur, dass der Zettel im Büro abfotografiert statt abgetippt wird.

Wir arbeiten für mehrere Ämter mit unterschiedlichen Formaten. Geht das?

Ja. Jeder Auftraggeber trägt seine eigene Leitweg-ID und sein Format; XRechnung und ZUGFeRD entstehen aus denselben Daten.

Und die verkehrsrechtliche Anordnung?

Die Unterlagen für den Verkehrszeichenplan nach RSA 21 entstehen in Levora mit. Erteilt wird die Anordnung von der Behörde – das kann und darf keine Software übernehmen.

An einem Ihrer Straßenbau-Aufträge durchgehen

Bringen Sie ein GAEB-LV und ein ausgefülltes Aufmaßblatt mit. Daran sehen Sie den Weg bis zur fertigen XRechnung.