Funktion

RSA 21: der Plan, den die Anordnung verlangt

Ohne verkehrsrechtliche Anordnung keine Absperrung, ohne Verkehrszeichenplan keine Anordnung. Levora stellt die Unterlage zusammen, mit der Sie den Antrag stellen.

Im Produkt

Vom Regelplan zur Antragsunterlage

Die meisten Baustellen sind Abwandlungen eines Regelplans. Genau so arbeitet Levora: Regelplan wählen, anpassen, ausgeben.

Levora-Planeditor: Regelplan RSA21-B1 an der Bahnhofstraße mit Arbeitsstelle, Absperrschranken, Leitbaken und den verwendeten Zeichen
  1. Regelplan als Grundlage Ausgangspunkt ist der passende Regelplan, nicht ein leeres Blatt.
  2. Anpassung an die Stelle Fahrbahnbreite, Gehweg, Dauer – was an Ihrer Baustelle abweicht.
  3. Zeichenliste Welche Zeichen in welcher Zahl aufgestellt werden müssen.

Warum das hier steht

Für die Behörde gibt es Software. Für Sie bisher nicht.

Wer nach Software für die verkehrsrechtliche Anordnung sucht, findet Lösungen für Straßenverkehrsbehörden – also für die Seite, die anordnet. Das Bauunternehmen, das den Antrag stellt und den Plan beilegen muss, arbeitet dagegen meist mit einer PDF-Sammlung und einem Zeichenprogramm.

Levora setzt an dieser Seite an: Der Verkehrszeichenplan entsteht dort, wo auch der Auftrag liegt, und hängt an derselben Baustelle wie Aufmaß und Rechnung.

levora
Levora – Baustelle mit zugehörigem Verkehrszeichenplan und Auftragsdaten

Klare Grenze

Was Levora hier nicht tut

  • Levora ordnet nichts an. Die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt allein die Behörde
  • Keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gefordert ist, sagt Ihnen die zuständige Stelle
  • Keine Garantie auf Genehmigung. Levora liefert die Unterlage, nicht die Entscheidung
  • Kein Ersatz für den Verkehrssicherungspflichtigen vor Ort

Häufige Fragen

Fragen zum Verkehrszeichenplan

Ersetzt Levora den Antrag bei der Behörde?

Nein. Levora erstellt die Unterlage, die dem Antrag beiliegt. Gestellt wird der Antrag von Ihnen, angeordnet wird von der Straßenverkehrsbehörde.

Sind die Regelpläne aktuell?

Sie folgen der RSA 21. Ändert sich die Grundlage, wird der Bestand nachgezogen – für Ihren konkreten Fall ist aber immer die Vorgabe der zuständigen Behörde maßgeblich.

Können wir eigene Pläne hinterlegen?

Ja. Viele Betriebe haben für wiederkehrende Situationen eigene Varianten; die lassen sich als Vorlage speichern.

Hängt der Plan am Auftrag?

Ja, und das ist der Punkt. Bei einer Nachfrage liegt der Plan an derselben Baustelle wie das Aufmaß und die Rechnung, statt in einem separaten Ordner.

An einer Ihrer Baustellen durchspielen

Bringen Sie eine typische Stelle mit – Fahrbahnbreite, Dauer, Gehwegsituation. Daran zeigt sich, wie viel von Ihrem heutigen Aufwand bleibt.