Was regelt die REB 23.003?

Die REB 23.003 ist die Regelung für die formelgebundene Massenermittlung im Bauwesen. Sie legt fest, mit welchen Formeln Mengen aus Aufmaßdaten berechnet werden – und in welcher Form diese Rechnung dokumentiert wird.

Der praktische Kern ist nicht die Mathematik. Es ist die Nachvollziehbarkeit: Bei einem öffentlichen Auftrag ist eine Menge keine Zahl, sondern eine Behauptung, die belegt werden muss. Die REB gibt vor, wie dieser Beleg aussieht.

Warum der Rechenweg wichtiger ist als das Ergebnis

Wer bei einer Prüfung nur die Endsumme vorlegen kann, diskutiert. Wer die Formel mit ihren Eingangswerten zeigen kann, ist fertig.

Ein Beispiel: Eine Fläche von 128,50 m² kann aus einem Rechteck stammen, aus mehreren Teilflächen mit Abzügen oder aus einem Stationsaufmaß. Das Ergebnis ist identisch, der Nachweiswert ist es nicht. Der Prüfer will sehen, wie Sie auf die Zahl gekommen sind – gerade dann, wenn Aussparungen abgezogen wurden.

Deshalb ist die entscheidende Frage an jede Software nicht „rechnet sie REB?“, sondern „bleibt der Rechenweg an der Position hängen?“.

Die gebräuchlichen Formeln

Die REB 23.003 kennt eine ganze Reihe von Formeln. Im Straßen- und Tiefbau begegnen Ihnen im Alltag vor allem diese:

AnwendungWofür
Rechteck- und DreiecksflächenFlickstellen, Teilflächen, einfache Aufbrüche
Flächen mit AbzügenPflasterflächen mit Aussparungen, Schächten, Baumscheiben
StationsaufmaßFahrbahnen, Gräben – Fläche und Volumen über Stationen
KörperberechnungenAushub, Verfüllung, Frostschutzschicht

Das Stationsaufmaß ist die im Tiefbau wichtigste Form: Entlang einer Achse werden in regelmäßigen Abständen (Stationen) Breiten oder Querschnitte aufgenommen; daraus entstehen Fläche und Volumen. Für einen Graben oder eine Fahrbahn ist das die natürliche Art zu messen.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Nehmen wir eine Fahrbahnfläche, aufgenommen an drei Stationen:

StationBreite
0+0003,10 m
0+0203,40 m
0+0403,20 m

Zwischen zwei Stationen wird die Fläche aus der mittleren Breite und dem Abstand gebildet:

  • Abschnitt 1: (3,10 + 3,40) ÷ 2 × 20 = 65,00 m²
  • Abschnitt 2: (3,40 + 3,20) ÷ 2 × 20 = 66,00 m²
  • Summe: 131,00 m²

Genau diese drei Zeilen sind der Nachweis. Sie stehen so – mit Stationen, Breiten und Zwischensummen – auf dem Aufmaßblatt und müssen es auch im System tun.

Vom Blatt ins System: DA11 und X31

Aufmaßdaten werden zwischen Programmen über zwei Formate ausgetauscht:

FormatZweck
DA11Aufmaßdaten im klassischen GAEB-Datenaustausch
X31dieselbe Aufgabe in der XML-Fassung

Relevant wird das, sobald ein Planungsbüro, ein Vermesser oder der Auftraggeber die Daten weiterverarbeitet. Wer ausschließlich intern rechnet, kommt ohne aus – wer im Straßenbau mit öffentlichen Auftraggebern arbeitet, eher nicht.

Der Schritt, den alle unterschätzen: die Eingabe

Jedes Aufmaßprogramm rechnet zuverlässig, sobald jemand die Werte eingegeben hat. Genau dort liegt der Aufwand: Ein Kolonnenführer misst auf der Straße und schreibt auf Papier; im Büro tippt jemand dieselben Zahlen ein zweites Mal.

Dieser zweite Durchgang ist nicht nur Zeit, er ist auch die häufigste Fehlerquelle. Ein Zahlendreher beim Abtippen ist unsichtbar – die Formel rechnet ihn anstandslos mit.

Wie sich das Abtippen vermeiden lässt, ohne das Papier aufzugeben, beschreibt der Artikel Handschriftliche Baustellenzettel digitalisieren .

Was ein gutes Aufmaßblatt ausmacht

Unabhängig von jeder Software:

  1. Stationen oder Teilflächen einzeln aufführen, nicht nur die Summe.
  2. Abzüge benennen, nicht nur abziehen – „abzgl. Schacht 1,20 × 1,20“.
  3. Datum und Unterschrift, weil das Blatt der Nachweis ist.
  4. Positionsnummer aus dem Vertrag, nicht die interne.
  5. Ein Blatt je Abruf oder Bauabschnitt, damit die Zuordnung eindeutig bleibt.

Diese fünf Punkte entscheiden mehr über eine reibungslose Prüfung als die Wahl des Programms.

Häufige Fragen

Muss ich die Formeln auswendig kennen? Nein. Sie müssen erkennen können, ob die angewandte Formel zur Situation passt – und dafür muss sie sichtbar sein.

Was, wenn wir anders rechnen als das Programm? Dann korrigieren Sie. Ein Rechenweg, den man nicht ändern kann, ist kein Rechenweg, sondern ein Ergebnis.

Gilt die REB auch bei Kleinstmengen? Bei einer Flickstelle von drei Quadratmetern genügt in der Regel die einfache Fläche. Verpflichtend wird die formelgebundene Ermittlung dort, wo der Vertrag sie vorsieht – ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich.

Wo finde ich die Regelung im Wortlaut? Die REB-Verfahrensbeschreibungen werden über die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder herausgegeben. Für die tägliche Arbeit genügt meist die Umsetzung im Programm – für Streitfälle sollte der Wortlaut vorliegen.

Zweites Beispiel: Aushub über Stationen

Flächen sind der einfache Fall. Im Tiefbau geht es meist um Volumen, und dort zeigt sich der Nutzen des Stationsaufmaßes deutlicher.

Ein Rohrgraben, aufgenommen an vier Stationen. Aufgeschrieben werden Breite und Tiefe:

StationBreiteTiefeQuerschnitt
0+0000,80 m1,40 m1,12 m²
0+0150,80 m1,60 m1,28 m²
0+0300,80 m1,75 m1,40 m²
0+0450,80 m1,55 m1,24 m²

Zwischen zwei Stationen wird aus den beiden Querschnitten der mittlere gebildet und mit dem Abstand multipliziert:

  • Abschnitt 1: (1,12 + 1,28) ÷ 2 × 15 = 18,00 m³
  • Abschnitt 2: (1,28 + 1,40) ÷ 2 × 15 = 20,10 m³
  • Abschnitt 3: (1,40 + 1,24) ÷ 2 × 15 = 19,80 m³
  • Summe: 57,90 m³

Der Wert dieser Aufstellung liegt nicht im Ergebnis, sondern darin, dass jede Zwischenzeile prüfbar ist. Wird eine Tiefe angezweifelt, betrifft das einen Abschnitt – nicht die gesamte Menge.

Anatomie eines prüffähigen Aufmaßblattes

Unabhängig davon, ob Sie auf Papier oder digital arbeiten, gehören dieselben Angaben auf das Blatt:

BereichInhaltWarum
KopfAuftraggeber, Vertrag, Abruf, DatumOhne Zuordnung ist die Menge wertlos
KopfPositionsnummer aus dem Vertrags-LVDie Sprache der Prüfung
ZeilenStationen oder Teilflächen einzelnPrüfbarkeit je Abschnitt
ZeilenAbzüge benannt, nicht nur abgezogen„abzgl. Schacht 1,20 × 1,20“
FußZwischensummen und EndmengeNachvollziehbarkeit der Addition
FußName und UnterschriftDer Nachweischarakter

Der häufigste Mangel ist der vierte Punkt. Ein Abzug ohne Bezeichnung sieht bei der Prüfung aus wie ein Rechenfehler, und die Klärung kostet mehr Zeit als die Bezeichnung gekostet hätte.

DA11 und X31 in der Praxis

Der Datenaustausch klingt technischer, als er ist. Zwei Situationen, in denen er tatsächlich gebraucht wird:

Ein Planungsbüro hat vermessen. Die Aufmaßdaten kommen als DA11- oder X31-Datei und müssen in Ihre Abrechnung. Ohne Schnittstelle tippen Sie die Stationen ab – mit allem, was das an Fehlern bedeutet.

Der Auftraggeber verlangt die Aufmaßdaten. Manche Ämter wollen nicht nur die Rechnung, sondern die Aufmaßdatei, um sie im eigenen System nachzurechnen. Dann ist das Format keine Bequemlichkeit, sondern Voraussetzung.

Wenn keiner dieser Fälle bei Ihnen vorkommt, brauchen Sie die Schnittstelle nicht – und sollten sie auch nicht bezahlen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem größten Auftraggeber nach, bevor Sie danach auswählen.

Häufige Rechenfehler

FehlerWie er entstehtWoran er auffällt
Doppelt erfasste TeilflächeZwei Blätter für denselben AbschnittMenge übersteigt die Fläche vor Ort
Vergessener AbzugSchacht oder Baumscheibe übersehenPrüfer misst nach
Falsche Einheitm² statt m³ bei AushubBetrag ist um Größenordnungen daneben
Station verwechseltAufnahme in falscher ReihenfolgeUnplausibler Verlauf der Querschnitte
Zahlendreher beim Abtippenzweite Erfassung im Bürofällt in der Regel gar nicht auf

Der letzte ist der teuerste, gerade weil er unsichtbar bleibt. Ein Zahlendreher nach unten wird vom Auftraggeber nie beanstandet.

Gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber

Die VOB kennt das gemeinsame Aufmaß: Auftraggeber und Auftragnehmer stellen die Mengen zusammen fest. Wo es vereinbart ist, sollten Sie darauf bestehen – es ist der wirksamste Schutz gegen spätere Diskussionen.

Was ein gemeinsames Aufmaß praktisch bedeutet:

SchrittWerErgebnis
Termin abstimmenSierechtzeitig vor Verdeckung der Leistung
Gemeinsam messenbeidejede Seite mit eigenen Notizen
Blatt unterzeichnenbeideeinvernehmlich festgestellte Menge
Abweichungen vermerkenbeidestrittige Punkte benennen statt verschweigen

Der zweite Punkt ist der Grund, warum das Thema hierher gehört: Leistungen, die später nicht mehr sichtbar sind, müssen vor der Verdeckung aufgemessen werden. Ein verfüllter Graben lässt sich nicht nachmessen. Wer den Termin versäumt, ist auf den eigenen Zettel angewiesen – und darauf, dass der Auftraggeber ihn akzeptiert.

Kommt kein gemeinsames Aufmaß zustande, gilt: aufmessen, dokumentieren, fotografieren, das Ergebnis übersenden. Ein unwidersprochen gebliebenes Aufmaß ist deutlich mehr wert als eine Zahl, die erst mit der Rechnung auftaucht.

Zusammengefasst

Die REB 23.003 ist weniger eine Rechenvorschrift als eine Nachweisvorschrift. Die Formeln sind Handwerk; der Wert liegt darin, dass die Rechnung offenliegt. Wer Aufmaß digital erfasst, sollte deshalb zuerst prüfen, ob der Rechenweg erhalten bleibt – und erst danach, wie schnell die Eingabe geht.

Wie Levora das umsetzt, steht auf der Seite zum Aufmaß nach REB 23.003 . Welche Datei aus der Ausschreibung die Positionen liefert, klärt der Artikel GAEB X81, X83, X84, X89 .