Vergleichende Werbung ist in Deutschland zulässig, aber nur, wenn sie objektiv und nachprüfbar ist. Wir halten uns daran, und zwar sichtbar: In unseren Tabellen steht in der Spalte des Wettbewerbers nur, was auf dessen eigenen Seiten oder in öffentlich zugänglichen Unterlagen steht. Wo wir es nicht wissen, steht „beim Anbieter erfragen“ – nicht „nein“.
Das macht die Tabellen an einigen Stellen weniger eindeutig, als sie sein könnten. Dafür können Sie sich auf die Zeilen verlassen, die gefüllt sind.
